Kosten und Ablauf
Was kostet die Beratung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Tätigkeit, soweit sie sich absehen lassen.
Rechtsschutzversicherung
Sind Sie rechtsschutzversichert, nennen Sie mir bitte Versicherung und Versicherungsnummer. Ich kann die Deckungsanfrage für Sie stellen. Ob dafür Kosten entstehen, kläre ich vorher mit Ihnen.
Besonderheiten
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Nach einem Verkehrsunfall trägt bei voller Haftung der Gegenseite in der Regel deren Versicherung Ihre Anwaltskosten.
Haben Sie wenig Einkommen, kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie mich darauf an.
So läuft es ab
- Sie rufen an oder schreiben mir und schildern kurz Ihr Anliegen.
- Wir besprechen die Sache. Meist genügt ein Telefonat, ein Termin vor Ort ist dann nicht nötig. Bei laufenden Fristen geht es kurzfristig.
- Ich prüfe Ihre Unterlagen und sage Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und was sie voraussichtlich kosten.
- Nach Ihrem Auftrag übernehme ich die Kommunikation mit der Gegenseite, Behörden und Gerichten.
Diese Unterlagen brauche ich
Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit oder bringen Sie sie zum Termin mit:
- alle Schreiben zur Sache, besonders Bescheide, Kündigung oder Klage, möglichst mit Briefumschlag
- Verträge, Rechnungen und den bisherigen Schriftverkehr
- bei einem Verkehrsunfall: Fotos, Kennzeichen des Gegners, polizeiliches Aktenzeichen und Gutachten, falls vorhanden
- Ihre Daten zur Rechtsschutzversicherung
Wie Sie mir Unterlagen sicher zukommen lassen, bespreche ich mit Ihnen am Telefon. Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht über das Kontaktformular.
